Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) wird auch als das „zweite Standbein“ oder die „zweite Säule“ in unserem Rentensystem bezeichnet, obwohl die betriebliche Altersvorsorge älter ist als die gesetzliche Altersvorsorge. Die Tradition der BAV reicht mittlerweile über 150 Jahre bis in die Zeit der Industrialisierung zurück.Die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge kann über verschiedene Wege geschehen. Grundsätzlich kann eine betriebliche Altersvorsorge mit dem Eintrit in einen Betrieb beginnen. Für die Finanzierung stehen dann mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Entweder zahlt der Arbeitgeber alleine die monatlichen Beiträge. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge, wobei die prozentuale Verteilung durchaus verschieden sein kann, oder der Arbeitnehmer zahlt alleine, in eine betriebliche Altersvorsorge ein.enn der Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, bekommt er steuerliche Vorteile, da der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen wird. Somit wird dem Arbeitnehmer ein geringerer Bruttolohn versteuert.
Bei der BAV hat der Arbeitnehmer zudem das Recht sich für einen von 5 Durchführungswegen zu entscheiden:
1. Direktzusage:
Hierbei ist der Arbeitgeber der alleinige Träger der BAV. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem Arbeitnehmer direkt eine Rente zu zahlen. Dafür müssen Pensionsrückstellungen gebildet werden, denn die Arbeitgeber haften für etwaige Leistungsansprüche ihrer beschäftigten.
2. Pensionsfonds:
Diese sind versicherungsähnliche Vorsorgeeinrichtungen und gewähren den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen eine betriebliche Altersvorsorge. Hierbei ist das Anlagerisiko für den Arbeitnehmer jedoch höher, da die Fonds den größten Teil der Beiträge in Aktien investieren dürfen.
3. Pensionskasse:
Die Pensionskasse ist wie ein Lebensversicherungsunternehmen. Die Beiträge sind vom Arbeitnehmer zu entrichten.
4. Unterstützungskasse:
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt. Die Unterstützungskasse ist der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge.
5. Direktversicherung
Hierbei wird vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer bezahlt.o kompliziert einige Anlageformen auch sein mögen, am Ende lässt sich jede Geldanlage in das "Magische Dreieck" einordnen.
Zwischen den drei Zielen (Rentabilität, Sicherheit, Liquidität) steht ein Zielkonflikt, je mehr Rentabilität man möchte, desto geringer wird die Sicherheit.
Allgemeines Fazit:
Für Arbeitnehmer ist eine BAV uneingeschränkt zu empfehlen.